5C.248/2006: Verbot von Dopingmitteln unabhängig von der nachgewiesenen Menge nicht persönlichkeitsverletzend (amtl. Publ.)
Der Schweizer Pferderennsport-Verband durfte ein Pferd disqualifizieren, nachdem eine verbotene Substanz (4‑MAA; hier als Abbauprodukt des Medikaments Metamizol) nachgewiesen worden war, und zwar unabhängig von der Konzentration der Substanz und der Frage, ob die nachgewiesene Menge überhaupt eine Leistungssteigerung bewirken konnte. Dies ergab sich aus einer Abwägung zwischen dem Interesse des Verbands an der Effizienz … weiterlesen