2C_414/2012: zur “nahestehenden Person”
Das BGer hat im genannten Entscheid zum Begriff der “nahestehenden Person” festgehalten, was folgt. (E. 6.1) Fraglich ist, ob S. als eine der Beschwerdeführerin nahestehende Person zu qualifizieren ist. Die Vorinstanz hat die Frage bejaht. Sie geht davon aus, dass nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung der Begriff der nahestehenden Person in dem Sinne objektiviert sei, dass vom quantitativen Element … weiterlesen