4A_155/2007: Gerichtsstand nach LugÜ 6 Ziff. 1, doppelrelevante Tatsachen (amtl. Publ.)
Mehrere (angeblich) geprellte Anleger aus Deutschland klagten vor dem HGer ZH gegen den im Tessin wohnhaften Anwalt eines Unternehmens, das ein Schneeballsystem betrieben habe, und gegen seinen Berufshaftpflichtversicherer, der offenbar Sitz in Zürich hat. Der Anwalt bestreitet die Zuständigkeit des HGer. Zu prüfen war u.a. der Gerichtsstand des Sachzusammenhangs (LugÜ 6 Ziff. 1). Die Kläger … weiterlesen