Das Bundesgesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der Schengen-Staaten (SIaG) tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Damit wird der EU-Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands in nationales Recht umgesetzt.
Laut Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) soll das Schengen-Informationsaustauschgesetz, das am 12. Juni 2009 verabschiedet wurde, den Austausch von Informationen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten vereinfachen und beschleunigen. Das Gesetz legt die Form- und Verfahrensvorschriften fest, nach denen die zuständigen Behörden der Schengen-Staaten Informationsersuchen stellen und beantworten dürfen.
In der Medienmitteilung findet sich ein Überblick über den Regelungsgehalt des Gesetzes. Siehe auch die Botschaft zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes und den letzten Eintrag zum SIaG.