Bericht des Bundesrats: Bussen nicht abzugsfähig
Der Bundesrat hat am 12. September 2014 einen Bericht über die steuerliche Behandlung von Bussen verabschiedet. Nach Ansicht des Bundesrats (Medienmitteilung) haben Bussen Strafcharakter und können deshalb nicht von den Steuern (d.h. von der Bemessungsgrundlage des steuerbaren Gewinns) abgezogen werden. Dasselbe gelte für finanzielle Verwaltungssanktionen mit Strafcharakter. Könnte eine Busse bzw. solche Verwaltungssanktion abgezogen werden, … weiterlesen