4A_475/2013: UWG 8: keine Rückwirkung auf vor dem 1.7.12 eingetretene Vertragsverlängerungen (amtl. Publ.)
Ausgangspunkt des vorliegenden Urteils war folgende Klausel aus AGB zu einem Fitnessvertrag nach dem revidierten Art. 8 UWG: “5. Vertragsdauer Die Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der im Vertrag genannten Erst-/Mindestlaufzeit kündbar. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die gleiche Dauer zu den Bedingungen, welche zum Zeitpunkt der Verlängerung gelten. … weiterlesen