6B_1199/2016: Verletzung des Arztgeheimnisses durch Übermittlung des detaillierten Ergebnisses einer vertrauensärzlichen Untersuchung (amtl. Publ.)
Das BGer hatte im vorliegenden, zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheid über die Frage zu befinden, ob sich ein Vertrauensarzt dadurch der Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321 StGB) schuldig gemacht hat, dass er seine gesamte vertrauensärztliche Beurteilung der Arbeitsfähigkeit — und nicht nur ein Arbeitsfähigkeitszeugnis — an die Arbeitgeberin des Patienten übermittelt hat. Das BezGer ZH … weiterlesen