4A_567/2012: UWG-Massnahmeentscheide nicht persönlichkeitsverletzend; kein nicht wiedergutzumachender Nachteil
Im vorliegenden Fall gelangten die Beschwerdeführerinnen gegen einen Massnahmeentscheid ans BGer. Den für die Zulässigkeit der Beschwerde erforderlichen nicht wieder gutzumachenden Nachteil (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG) versuchten sie mit einer Persönlichkeitsverletzung zu begründen. Sie würden im Massnahmeentscheid so dargestellt, als hätten sie als Anstifter oder Gehilfen unlauteren Wettbewerb begangen. Zwar kann der Vorwurf, … weiterlesen