BR: Botschaft betr. Anpassung des DBA Italien von 1976 | neu: Amtshilfe auf Anfrage (gem. OECD Standard)

…fakul­ta­tiv­en Ref­er­en­dum unter­liegt.) Ab Aus­tausch bei­der Noti­fika­tio­nen sind Amt­shil­fege­suche nach OECD-Stan­dard zuläs­sig und dür­fen sich auf Tat­sachen beziehen, welche ab dem 23. Feb­ru­ar 2015 geschaf­fen wur­den. Das Pro­tokoll ist Teil der poli­tis­chen Roadmap vom Feb­ru­ar 2015 zwis­chen Ital­ien und der Schweiz, welche auch Fra­gen der Gren­zgängerbesteuerung und des Mark­tzutritts schweiz­erisch­er Banken in Ital­ien behan­delt. Seit Unterze­ich­nung des Pro­tokolls am 23.…

FINMA: zwei neue Rundschreiben zum Prüfwesen

Die FINMA hat fol­gende zwei neue Rund­schreiben zum Prüfwe­sen veröf­fentlicht: Rund­schreiben 2013/3 “Prüfwe­sen” Rund­schreiben 2013/4 “Prüfge­sellschaften und lei­t­ende Prüfer” Die Rund­schreiben dienen als Grund­lage für die Neuaus­rich­tung im Prüfwe­sen. Gemäss Medi­en­mit­teilung der FINMA vom 13.12.2012 beste­hen die wichtig­sten Neuerun­gen in fol­gen­den Punk­ten: Risiko­analyse: Die Risiko­analyse der über­prüften Gesellschaften bildet eine wesentliche neue Anforderung für die Prüfge­sellschaften.  Prü­fungs­grund­sätze: Die in der…

GesKR-Newsletter September 2009

Soeben ist der GesKR-Newslet­ter vom Sep­tem­ber 2009 mit ein­er Über­sicht über den Inhalt der aktuellen Aus­gabe der GesKR und ein­er Vorschau auf die näch­ste Aus­gabe, einem Überblick über die aktuelle Recht­sprechung und Behör­den­prax­is und über die Recht­set­zung und Reg­ulierung, fern­er über aktuelle Lit­er­atur und Online-Beiträge erschienen.…

Änderungen der BEHV-EBK per 1.12.2007

Die EBK set­zt (weit­ere) Änderun­gen der BEHV-EBK auf den 1. Dezem­ber 2007 in Kraft. Die Änderun­gen betr­e­f­fen die Offen­le­gungspflicht von Beteili­gun­gen an kotierten Gesellschaften (vgl. dazu den früheren Post zur Revi­sion von BEHG 20 per 1.12.2007 und die Gegenüber­stel­lung des rev­i­dierten BEHG 20 mit dem gel­tenden Recht). Änderun­gen der BEHV-EBK geän­dertes 3. Kapi­tel der BEHV-EBK Stel­lung­nah­men zur Teil­re­vi­sion Die EBK

Bundesrat begrüsst Verbot “aggressiver Werbung” für Kleinkredite; Geltungsbereich des KKG

Der Bun­desrat hat heute in ein­er Stel­lung­nahme zu ein­er Vor­lage der WAK‑N fest­ge­hal­ten, dass er das geplante Ver­bot aggres­siv­er Wer­bung für Kleinkred­ite begrüsst. Der Vorschlag geht auf die par­la­men­tarische Ini­tia­tive Aubert vom 18.06.2010 (10.467) zurück. Aus der Medi­en­mit­teilung: Die auf­grund ein­er par­la­men­tarischen Ini­tia­tive in die Wege geleit­ete Revi­sion des Kon­sumkred­it­ge­set­zes sieht vor, dass kün­ftig nicht mehr in aggres­siv­er Weise für…

FINMA: Temporäre Erleichterungen beim Schweizer Solvenztest

Gemäss Medi­en­mit­teilung vom 11.12.2012 führt die FINMA tem­poräre Erle­ichterun­gen beim Schweiz­er Sol­ven­ztest ein. Im Zen­trum der neuen Regelung ste­hen zwei Punk­te: Möglichkeit für die Ver­sicherun­gen, ihre Verpflich­tun­gen aus den laufend­en Ver­sicherungsverträ­gen mit risikobe­hafteten Zin­skur­ven zu bew­erten; Senkung der Inter­ven­tion­ss­chwellen, d.h. Verzicht der FINMA auf gewisse Mass­nah­men, die bei der Unter­schre­itung gewiss­er Schwell­w­erte nach den beste­hen­den Bes­tim­mungen ergrif­f­en wür­den, Das entsprechende Rundschreiben…

FINMA: keine Vorprüfung von Änderungen des Fondsvertrags mehr

Änderun­gen von Fondsverträ­gen schweiz­erisch­er ver­traglich­er Anlage­fonds wur­den der FINMA bish­er vor dem eigentlichen Genehmi­gungsver­fahren zur Vor­prü­fung ein­gere­icht. Um das Ver­fahren zu vere­in­fachen und zu beschle­u­ni­gen, lässt die FINMA das geset­zlich nicht vorge­se­hene Vor­prü­fungsver­fahren fall­en; die Fond­sleitung kann die beab­sichtigten Änderun­gen neu in eigen­er Ver­ant­wor­tung pub­lizieren und der FINMA erst nach erfol­gter Pub­lika­tion zur Genehmi­gung vor­legen (vgl. Medi­en­mit­teilung und aktu­al­isierte Wegleitung…

Anhörung des Revisionsentwurfs der KKV

…über die struk­turi­erten Pro­duk­te präzisiert. Eben­so wer­den die Grund­la­gen für die Berech­nung der Schwellen­werte der neuen “de minimis”-Regel fest­gelegt. Aus­führlich geregelt wer­den sodann die Ver­mö­gensver­wal­ter kollek­tiv­er Kap­i­ta­lan­la­gen, die Auf­gaben der Depotbank und der Vertreter aus­ländis­ch­er kollek­tiv­er Kap­i­ta­lan­la­gen. Fern­er wer­den einzelne Bes­tim­mungen der KKV angepasst. Andere Bes­tim­mungen der gel­tenden Verord­nung wer­den aufge­hoben, nach­dem sie mit der KAG-Revi­sion auf Geset­zesstufe ver­ankert wor­den sind. …

FINMA legt Bericht zur Finanzmarktkrise vor

In Ihrer Medi­en­mit­teilung vom 14. Sep­tem­ber 2009 ver­weist die FINMA auf die Pub­lika­tion Ihres Berichts „Finanz­mark­tkrise und Finanz­mark­tauf­sicht“.  Die FINMA legt darin eine umfassende Analyse der Finanz­mark­tkrise sowie des Ver­hal­tens der Eid­genös­sis­chen Bankenkom­mis­sion (EBK) vor. Link zur Medi­en­mit­teilung Link zum Bericht Link zu den Kern­punk­ten des Berichts…

FINMA: Sorgfaltspflichten für Fintech-Unternehmen

Die FINMA hat die Geld­wäschereiverord­nung-FIN­MA rev­i­diert. Diese enthält nun Vorschriften für die soge­nan­nten “Per­so­n­en nach Art. 1b BankG”, d.h. für die neu geschaf­fene Kat­e­gorie der Fin­tech-Unternehmen. Diese kön­nen unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen ab Jan­u­ar 2019 gewerb­smäs­sig Pub­likum­sein­la­gen ent­ge­gen­nehmen, wobei es ihnen ins­beson­dere ver­wehrt ist, die Ein­la­gen anzule­gen oder zu verzin­sen (vgl. dazu sein­erzeit­ige Medi­en­mit­teilung EFD vom 21.06.2018). Die Fin­tech-Unternehmen unter­ste­hen wie…