BR: Neues Verjährungsrecht tritt per 1. Januar 2020 in Kraft
Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 das revidierte Verjährungsrecht auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Die beiden zentralen Elemente der Revision sind: Verlängerung der relativen Verjährungsfrist von bisher einem Jahr auf neu drei Jahre im Delikts- und Bereicherungsrecht. Geschädigte Personen haben also künftig ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des…