2C_948/2010: Überführung von Geschäftsliegenschaften ins Privatvermögen setzt (u.a.) Abrechnung über stille Reserven voraus
Dem Entscheid des BGer lag eine Bau(Personen-)gesellschaft zugrunde, die eine Liegenschaft mit Gewinn verkaufte. Bei der Beschwerdeführerin wurde der anteilige Grundstückgewinn als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit besteuert. Die Beschwerdeführerin hatte ihren Anteil an der Personengesellschaft vom Vater geerbt. Das BGer bestätigt seine Praxis zum Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit (Teilnahme am Wirtschaftsverkehr Unternehmer mit eigenem Risiko, Einsatz von Arbeit und Kapital,…