2C_821/2010: Steuerbarer Vermögenserwerb von Todes wegen durch Vermächtnis trotz späterer Fälligkeit
Das BGer äussert sich zur steuerlichen Behandlung des Vermächtniserwerbs. Es geht vom Begriff der reinen Anwartschaften aus wie etwa künftigen Vorsorgeleistungen, künftigen Erbschaft und sonstigen aufschiebend bedingten Rechte, die noch keine geldwerten Rechte sind, sondern nur eine Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb sind. Auf die Ausrichtung des Vermächtnisses besteht demgegenüber ein obligatorischer Anspruch (ZGB 562 I) gegen den Beschwerten bzw.…