2C_372/2009: Allgemeine Beschwerdelegitimation nach BGG 89 für Gemeinden nur restriktiv (amtl. Publ.)
Vor BGer war im vorliegenden Fall die Beschwerdelegitimation der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus (SO) gegen einen kantonal letztlinstanzlichen Entscheid über das Steuerdomizil eines Ehepaars strittig. Das kantonale Steueramt SO hatte festgestellt, das Steuerdomizil eines Ehepaars liege für die Steuerperiode 2008 in der Stadt SO (und nicht in der Gemeinde). Das BGer verneinte die Legitimation der Gemeinde zur … weiterlesen