A‑6610/2009: unzulässiges Versprechen einer Vergünstigung für gebrannte Wasser

Das BVer­wGer schützt das Ver­bot der Wer­beaus­sage “Ein­tritt & Kon­suma­tion je 5 CHF” mit dem Zusatz “(auf) fast alle Getränke” gestützt auf AlkG 42b.  In diesem Slo­gan liege ein unzuläs­siges Ver­sprechen ein­er Vergün­s­ti­gung für gebran­nte Wass­er. Sollte der Ein­heit­spreis nicht für gebran­nte Wass­er gel­ten, hätte der Slo­gan entsprechend präzisiert wer­den müssen.