Bundesrat setzt Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften auf 1. Januar 2015 in Kraft

[Beitrag von Mar­tin Rauber] Nach­dem die Ref­er­en­dums­frist ungenutzt abge­laufen ist, set­zt der Bun­desrat die Geset­zesvor­lage zur Bün­delung der Auf­sicht über Revi­sion­sun­ternehmen und Prüfge­sellschaften sowie die Revi­sion der Finanz­mark­t­prüfverord­nung und der Revi­sion­sauf­sichtsverord­nung auf den 1. Jan­u­ar 2015 in Kraft.

Mit der Revi­sion wird die Eid­genös­sis­chen Revi­sion­sauf­sichts­be­hörde (RAB) allein ver­ant­wortlich für die Zulas­sung und die Auf­sicht über die Prüfge­sellschaften in den Bere­ichen der Rech­nung­sprü­fung («Finan­cial Audit») und der Auf­sicht­sprü­fung («Reg­u­la­to­ry Audit»). Die Prüfin­halte und ‑grund­sätze für die Auf­sicht­sprü­fung wer­den weit­er­hin von der Eid­genös­sis­chen Finanz­mark­tauf­sicht (FINMA) fest­gelegt, während die RAB für die Anerken­nung von Stan­dards für die Rech­nung­sprü­fung zuständig ist.