Die Weko hat anfangs Februar 2020 ein neues Merkblatt “Entscheidprozess WEKO” auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dieses Merkblatt erörtert die Praxis der Weko und ihrem Sekretariat in Bezug auf:
- die Zuständigkeiten, die Organisation und den Ablauf des Verfahrens vor der Weko, insbesondere der mündlichen Anhörungen der Parteien gemäss Art. 30 Abs. 2 zweiter Satz KG;
- die Rechte und Pflichten der Parteien im Verfahren vor der Weko; sowie
- den Entscheidprozess der Weko, inklusive die Eröffnung und Publikation der Verfügung.
Mit diesem Merkblatt möchte die Weko die Transparenz des Verfahrens erhöhen und im Einklang mit den Parteirechten zu einer effizienten und zügigen Verfahrensführung beizutragen. Das Merkblatt gilt für kartellrechtliche Untersuchungen nach Art. 27 ff. KG, nicht für Anhörungen im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle nach Art. 32 ff. KG.
Das Merkblatt kann hier abgerufen werden (verfügbar in deutsch, italienisch und französisch).