Weko: Publikation eines neuen Merkblatts zu den Entscheidprozessen in kartellrechtlichen Untersuchungen

Die Weko hat anfangs Feb­ru­ar 2020 ein neues Merk­blatt “Entschei­d­prozess WEKO” auf ihrer Home­page veröf­fentlicht. Dieses Merk­blatt erörtert die Prax­is der Weko und ihrem Sekre­tari­at in Bezug auf:

  • die Zuständigkeit­en, die Organ­i­sa­tion und den Ablauf des Ver­fahrens vor der Weko, ins­beson­dere der mündlichen Anhörun­gen der Parteien gemäss Art. 30 Abs. 2 zweit­er Satz KG;
  • die Rechte und Pflicht­en der Parteien im Ver­fahren vor der Weko; sowie
  • den Entschei­d­prozess der Weko, inklu­sive die Eröff­nung und Pub­lika­tion der Verfügung.

Mit diesem Merk­blatt möchte die Weko die Trans­parenz des Ver­fahrens erhöhen und im Ein­klang mit den Parteirecht­en zu ein­er effizien­ten und zügi­gen Ver­fahrens­führung beizu­tra­gen. Das Merk­blatt gilt für kartell­rechtliche Unter­suchun­gen nach Art. 27 ff. KG, nicht für Anhörun­gen im Ver­fahren der Zusam­men­schlusskon­trolle nach Art. 32 ff. KG.

Das Merk­blatt kann hier abgerufen wer­den (ver­füg­bar in deutsch, ital­ienisch und franzö­sisch).