4A_237/2007: Schlichtungsstellen auch im Aberkennungsprozess erstinstanzlich zuständig (amtl. Publ.)
Das BGer beurteilte die Frage, ob Aberkennungsklagen nach SchKG 83 II in mietrechtlichen Streitigkeiten beim Bezirksgericht (Mietgericht) oder bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen nach OR 274a ff. anhängig zu machen sind, als Frage von grundsätzlicher Bedeutung. In der Sache entschied es, dass die Schlichtungsstellen auch dann zuständig sind, wenn der Mietprozess nach einem Rechtsöffnungsverfahren erfolgt. … weiterlesen