Revision des Namens- und des Bürgerrechts zur Gleichstellung der Ehegatten: In Kraft am 1. Januar 2013
Der Bundesrat hat die Revision des Namens- und des Bürgerrechts zur Gleichstellung der Ehegatten auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die Eheschliessung wird sich dann grundsätzlich nicht mehr auf Namen und Bürgerrecht der Ehegatten auswirken; beide behalten den eigenen Namen und das eigene Bürgerrecht, wenn sie nicht den Ledignamen der Braut oder des … weiterlesen