Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 2C_176/2022 vom 7. Februar 2024 beurteilte das Bundesgericht die Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (A‑670/2020 vom 6. Januar 2022). Verfahrensgegenstand war die Frage, ob eine Anbieterin (vorliegend die Beschwerdeführerin) Anspruch auf Schadenersatz wegen nutzloser Aufwendungen in einem Vergabeverfahren hat.