5A_487/2014: Auslegung eines Rechtsvorschlages (amtl. Publ.)
Im vorliegenden Urteil hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, wie die Erklärung „Rechtsvorschlag kein neues Vermögen“ zu verstehen ist: Die A. AG hatte B. gestützt auf einen Konkursverlustschein betrieben. B. hatte Rechtsvorschlag mit dem Vermerk “Rechtsvorschlag kein neues Vermögen” erhoben. Das Betreibungsamt forderte B. in der Folge auf, zu präzisieren, ob er sich … weiterlesen