2C_351/2011: Übernahme des Verlustvortrags bei Fusion
Im Entscheid hat das BGer bestätigt, dass grundsätzlich bei der Fusion zweier Kapitalgesellschaften die aufnehmende Gesellschaft die Verlustvorträge der absorbierten Gesellschaft steuerwirksam geltend machen. E. 2.2.2: Die Übernahme der Steuerfaktoren ergibt sich automatisch dadurch, dass die übernehmende juristische Person ab dem Übernahmestichtag das eigene sowie das Geschäftsergebnis, das sich aus den Aktiven und Passiven der … weiterlesen