4A_479/2018: Parteientschädigung für die Anschlussberufung bei Rückzug der Berufung (amtl. Publ.)
Die Berufungsbeklagte erhob in einem Berufungsverfahren Anschlussberufung. Die Berufungsklägerin zog in der Folge ihre Berufung zurück. Das Obergericht des Kantons Zürich schrieb daraufhin das Verfahren ab und verpflichtete die Berufungsklägerin, der Berufungsbeklagten für das Berufungsverfahren eine gekürzte Parteientschädigung zu bezahlen. Den Aufwand der Berufungsbeklagten für die Anschlussberufung entschädigte das Obergericht nicht zusätzlich. Es begründete dies … weiterlesen