2C_916/2014, 2C_917/2014: Bussen mit Strafcharakter auch für juristische Personen nicht abzugsfähig; Gewinnabschöpfung dagegen schon (amtl. Publ.)
In seinem Urteil vom 26. September 2016 klärt das Bundesgericht eine in der Lehre umstrittene, wirtschaftlich bedeutsame Frage zugunsten des Fiskus: Sanktionen mit Strafcharakter gegen juristische Personen gelten steuerrechtlich nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand. Dagegen dürfen Sanktionen, die der Gewinnabschöpfung dienen, steuerlich als Geschäftsaufwand akzeptiert werden. Allerdings ist die betroffene Unternehmung hierfür beweisbelastet. Die Europäische … weiterlesen