Änderung des Abkommens CH/LI über die Direktversicherung
Der Bundesrat hat die Botschaft über die Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Direktversicherung verabschiedet. Das Abkommen soll das Abkommens von 1996 ergänzen, “damit die Grundsätze der Dienstleistungs- und der Niederlassungsfreiheit für Versicherungsunternehmen zwischen beiden Ländern auch für die Versicherungsvermittler Geltung erlangen.” Die Ergänzungen betreffen den Titel des Abkommens … weiterlesen