5A_4/2007: Steuern sind keine Verwertungskosten (amtl. Publ.)
Das BGer hat entschieden, dass bei einer Lohnpfändung die Einkommenssteuern nicht als Bestandteil der Kosten iSv SchKG 144 III zu betrachten sind.Als Kosten in diesem Sinne kommen Auslagen in Betracht, die direkt mit der Verwertung in Zusammenhang stehen und die daher eine notwendige Voraussetzung der Anwendung des SchKG (“nécessaires à l’application de la LP”) sind. … weiterlesen