5A.134/2007: Arrest als vorsorgliche Massnahme (amtl. Publ.)

Ein Arrest ist eine (super-)provisorische (Sicherungs-)Massnahme und als solche durch das BGer nur mit beschränk­ter Kog­ni­tion über­prüf­bar (BGG 98). Die Rechtsab­wen­dung erfol­gt nicht vom Amtes wegen, son­dern nur auf entsprechende Rüge hin (BGG 106). Die von Vis­ch­er Recht­san­wälte betriebene Seite www.arrestpraxis.ch führt neben diesem Entscheid eine Rei­he weit­er­er Entschei­de zum Arrestrecht auf. Vgl. dazu auch den … weit­er­lesen

5C.20/2007: Zusatzversicherung (amtl. Publ.)

Ausle­gung der AVB eines Ver­sicher­ers im Bere­ich der dem VVG unter­ste­hen­den Zusatzver­sicherung nach Ver­trauen­sprinzip und der Unklarheits- und Ungewöhn­lichkeit­sregel. Die Klausel, wonach die Kosten für die Behand­lung in einem Spi­tal in der ganzen CH getra­gen wer­den, muss so ver­standen wer­den, dass sie nur für Kranken­häuser gelte, mit denen ein Tar­ifver­trag gemäss den gle­ichen AVB beste­he. … weit­er­lesen

4C.92/2007: Grobfahrlässige Verursachung eines Brandes

Wie das BGer entsch­ied, muss, wer neben einem Heustall Arbeit­en mit einem Schweiss­bren­ner durch­führt, den Arbeit­sort vorher genau inspizieren und nach leicht entzündlichem Mate­r­i­al absuchen. Wer dies (bei windi­gen Ver­hält­nis­sen) unter­lässt und deshalb nicht sieht, dass in der Wand, an der gear­beit­et wird, Spal­ten klaf­fen und dass dahin­ter Heu gelagert wird, han­delt auch dann grob­fahrläs­sig, … weit­er­lesen

4A_191/2007: Versicherungsvertrag: Anzeigepflichtverletzung

Die Antrags­fra­gen “Beste­hen oder bestanden ähn­liche Ver­sicherun­gen?” und “Wenn ja, noch in Kraft; wenn nein, Grund?”, müssen so ver­standen wer­den, dass es um den aktuellen Ver­sicherungss­chutz (Dop­pelver­sicherung) geht, aber nicht darum, ob früher eine solche Ver­sicherung bestanden hat­te. Wer auf diese Frage hin verse­hentlich nur die Nr. ein­er früheren Police angibt, aber nicht die Nr. … weit­er­lesen

9C.43/2007: Selbstbehandlung eines Arztes (amtl. Publ.)

Ein Arzt, der sich selb­st behan­delt (hier: Lyme-Bor­re­liose infolge eines Zeck­en­biss­es), hat keinen Anspruch auf Kosten­er­stat­tung durch den oblig­a­torischen Kranken­ver­sicher­er. Weil der Leis­tungser­bringer und der Patient hier iden­tisch sind, kann kein Ver­trag zwis­chen ihnen entste­hen. Damit entste­ht auch kein Anspruch auf eine Vergü­tung (KVG 42 I: Sys­tem des tiers garant bzw. tiers payant).

U 148/06 : Keine Bindung der IV-Stelle an die Invaliditätsbemessung der UV (amtl. Publ.)

Verkehrsun­fall. Leis­tun­gen der IV, später Leis­tun­gen des Unfal­lver­sicher­ers; Ein­sprache der IV-Stelle gegen den UV-Rente­­nentscheid. Die IV-Stelle ist nach diesem Entscheid nach ATSG 49 IV zur Ein­sprache ent­ge­gen der Vorin­stanz nicht legit­imiert: Sie ist durch die UV-Ver­fü­­gung nicht „berührt“, weil die Inva­lid­itätss­chätzung durch die UV für die IV nicht bindend ist (im umgekehrten Fall: BGE 121 … weit­er­lesen