2C_940/2010: Festlegung der Taxipreise durch die Stadt Zürich unzulässig
Das BGer lässt die Festlegung der Taxipreise durch die Stadt Zürich nicht zu. Eine solche Festlegung ist weder zum Schutz vor Übervorteilung der Kunden erforderlich, noch wäre aufgrund des Feilschens um Preise ein polizeiwidriger Zustand zu befürchten. Taxibetriebe müssen ihre Preise anschreiben (PBV 10 I f). Es besteht zudem kein öffentliches Interesse daran, dass eine Taxifahrt vom Flughafen in die Stadt…