2C_63/2016: Bundesgericht weist Beschwerde von BMW ab, bestätigt Kartellbusse wegen Gebietsabschottung
…Auswirkungsprinzip gemäss Art. 2 Abs. 2 KG eine extraterritoriale Anwendungserstreckung erfolge. Das Bundesgericht stellte zwar klar, dass Vertikalvereinbarungen ohne Bezug zur Schweiz nicht in den Anwendungsbereich des Schweizer Kartellgesetzes fallen sollen. Im Ausland veranlasste Wettbewerbsbeschränkungen, die sich in der Schweiz zumindest potentiell auswirken, würden jedoch erfasst (E 3): “Allerdings ist es nicht so, dass Vertikalvereinbarungen amerikanischer Unternehmen, welche den Export nach Kanada beschränken,…