WEKO publiziert Beratung betreffend Importbehinderung
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) hat sich unlängst in einer Beratung nach Art. 23 Abs. 2 KG zum Thema der Importbehinderung durch eine Differenzierung von Einstandspreisen geäussert. Der Beratung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein im EU-Raum ansässiges Grosshandelsunternehmen kauft bei den Herstellern bestimme Waren auf eigene Rechnung, um sie an seine Kunden in den verschiedenen EU-Ländern, aber auch in…