5A_208/2012: diskriminierende Nichtzulassung zur Korporation Zug
Das BGer hat in BGE 132 I 68 in Sachen Mächler c. Genossame Lachen entschieden, dass eine öffentlichrechtliche Korporation, die nicht von Bundesrechts wegen gezwungen ist, die Bestimmungen des Namens- und Bürgerrechts anzuwenden, immerhin BV 8 verletzt, wenn sie die Weitergabe der Mitgliedschaft durch verheiratete Korporationsbürgerinnen und ledige Korporationsbürger ausschliesst. Im vorliegenden Fall ging es nun um ein Gesuch um…