Bundesrat: Revision des OR zur Modernisierung des Handelsregisters
Der Bund soll ein elektronisches Handelsregister aufbauen, das jedoch weiterhin von den Kantonen geführt wird. Damit können die Handelsregistereinträge künftig direkt im Internet veröffentlicht werden. Die Handelsregisteranmeldungen und ‑belege sollen künftig nur noch elektronisch eingereicht werden können. Allerdings werden weiterhin alle Personen, also nicht nur Rechtsanwälte oder Urkundspersonen, eine Eintragung im Handelsregister veranlassen können. Diese Änderungen sieht der Bundesrat vor…