2C_664/2010: Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten; Beschränkung der Rundfunkfreiheit
Bayer (Schweiz) AG ist mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid der Uabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) vor das Bundesgericht gelangt. Die Vorinstanz hatte in drei Sendungen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zu den Gefahren der vierten Generation von Antibabypillen keine Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten und insbesondere des Sachgerechtigkeitsgebots gesehen, wie von der Beschwerdeführerin vorgebracht. Die strittigen Beiträge im…