4A_322/2015: Rechtliches Gehör / Dissenting Opinion / Stellungnahme des Präsidenten des Schiedsgerichts
Mit Entscheid 4A_322/2015 vom 27. Juni 2016 wies das Bundesgericht die Beschwerde gegen einen Schiedsspruch eines ad hoc-Schiedsgerichts mit Sitz in Zürich ab. Die Y. (Beschwerdegegnerin 1) leitete im Januar 1989 ein Schiedsverfahren gegen die X. SA (Beschwerdeführerin) ein. Daraufhin erhob die X. SA eine Widerklage, die sich nicht nur gegen die Y., sondern auch gegen die Z. Company (Beschwerdegegnerin 2) und…