2C_719/2010: Intertemporalrechtliche Meldepflicht passiv gehaltener Beteiligungen über 3% (amtl. Publ.)
Strittig war vor BGer die intertemporalrechtliche Anwendung und die Gültigkeit von Art. 46a aBEHV-EBK. Das BGer hält fest, dass Beteiligungen über 3% an kotierten Gesellschaften per 31. Dezember 2008 zu melden waren, und zwar auch dann, wenn die Beteilgung zu diesem Zeitpunkt lediglich passiv gehalten wurde. Dies gilt auch dann, wenn dieser Sachverhalt heute — … weiterlesen