Änderung der Bankenverordnung
Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Bankenverordnung (BankV) auf den 1. September 2011 in Kraft gesetzt. In der Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) heisst es dazu: Mit diesen Änderungen bleiben Bankeinlagen pro Einleger und Bank bis zu einem Betrag von 100‘000 Franken geschützt, und die Banken sind auch künftig verpflichtet, in Abhängigkeit der privilegierten Einlagen … weiterlesen