4A_6/2013: “WILSON” für Tabak: keine irreführende Herkunftsangabe, kein Freihaltebedürfnis
Das BGer hält mit dem Bundesverwaltungsgericht und gegen das IGE fest, dass das Zeichen “WILSON” für “Tabak, Produkte aus Tabak, insbesondere Zigaretten; Raucherartikel; Anzünder/Feuerzeug; Streichhölzer; Aschenbecher” (Klasse 34) keine irreführende Herkunftsangabe ist (Wilson ist u.a. eine Stadt in North Carolina/USA) und dass an dieser Bezeichung kein Freihaltebedürfnis besteht. Das BGer korrigiert allerdings zunächst eine Aussage … weiterlesen