5A_222/2007: Auslegung eines StWEG-Reglements (amtl. Publ.)
Strittig war im entschiedenen Fall das Quorum, mit welchem die StWEG einer baulichen Änderung eines zu alleiniger Nutzung ausgeschiedenen Gartensitzplatzes zustimmen konnte. Da es sich um gemeinschaftliches Eigentum handelte, konnte sich der betroffene Eigentümer nicht auf seine Gestaltungsfreiheit nach ZGB 712a II berufen. Das Reglement enthielt folgende Klausel: “Einzelne Stockwerkseinheiten sind mit Balkonen und/oder Sitzplätzen … weiterlesen