Empfehlung des EDÖB zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzen
Der EDÖB hat eine Empfehlung über die Bearbeitung und Weitergabe von elektronischen Datenspuren durch die Firma X im Auftrag von Urheberrechtsinhabern veröffentlicht. Aus der Medienmitteilung: “Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stellt fest, dass die Datenbearbeitung einer Schweizer Firma im Rahmen der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes verstösst. Dabei stellt … weiterlesen