12T_2/2007: übermässige Dauer eines Asylverfahrens
Das BGer verglich den vorliegenden Fall mit dem Entscheid 12T_1/2007, bei dem es ebenfalls eine überlange Verfahrensdauer festgestellt hatte. Hier verstrichen zwischen der Einreichung des Asylgesuchs und der Erhebung der Aufsichtsanzeige sechseinhalb Jahre; 15 Monate mehr als im Fall 12T_1/2007. Seit Aufhebung eines ersten Asylentscheids des BFF durch die ARK dauerte das Verfahren rund fünfeinhalb … weiterlesen