Im Urteil 6B_216/2020 vom 1. November 2021 prüfte das Bundesgericht den Tatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB). Hintergrund war ein Strafverfahren der Bundesanwaltschaft infolge einer Übermittlung von insgesamt 109 Kundendossiers durch den Mitarbeiter einer Schweizer Vermögensverwaltungsgesellschaft an das amerikanische Justizdepartement betreffend Kunden, die ihr Vermögen in den USA eventuell nicht regelkonform versteuert hatten.
weiterlesen6B_216/2020: Verbotene Handlung für einen fremden Staat (amtl. Publ.)