4A_494/2010: Informationspflicht des Unternehmers gegenüber dem Besteller; Verhältnismässigkeit und Erkennbarkeit
Die Verpflichtung, ein Maisfeld mit einem Maishäcksler zu bearbeiten, begründet einen Werkvertrag. Im vorliegenden Fall wurde der Maishäcksler, der dem Unternehmer gehört, durch ein Metallstück beschädigt, worauf der Unternehmer den Besteller wegen einer Verletzung von desssen Informationspflicht- bzw. Warnpflicht auf Schadenersatz in der Höhe der Reparaturkosten von rund CHF 80’000 eingeklagt. Wie die Vorinstanzen verneint … weiterlesen