2C_291/2014: Das neue Schulgesetz des Kantons Graubünden verstösst weder gegen die Sprachenfreiheit noch gegen die Gemeindeautonomie (amtl. Publ.)
In einem Urteil aus dem Dezember 2014 äusserte sich das BGer zu Art. 32 des neuen Gesetzes vom 21. März 2012 für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz/GR; BR 421.000). Die Bestimmung trägt die Marginale “Schulsprachwechsel in rätoromanischen Schulen” und lautet folgendermassen: Entscheidet sich eine Gemeinde für den Wechsel in der Schulsprache vom Idiom zu … weiterlesen