BK.2009.9: Entschädigung für Substituten bei Verfahrungseinstellung
Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde, in der um die Ausrichtung einer Entschädigung für Aufwendungen eines Verteidigers und dessen Substituten im eingestellten Ermittlungsverfahren zulasten der Bundeskasse gemäss Art. 122 BStP ersucht wurde, teilweise gutgeheissen (BStGer-Entscheid BK.2009.9 vom 2. Dezember 2009). Das Gericht hält in seiner Begründung fest: 3.1 Die dem Beschuldigten entstandenen Verteidigungskosten können als „andere Nachteile“ i.S. … weiterlesen