4A_238/2019: Ungewöhnlichkeitsregel und Allgemeine Versicherungsbedingungen (Ungewöhnlichkeit von der Vorinstanz bejaht, vom Bundesgericht jedoch verneint)
Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit einer kollektiven Krankentaggeldversicherung ist nicht ungewöhnlich, wenn sie das Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Betriebsaufgabe nach Eintritt des versicherten Ereignisses vorsieht. Dem Urteil des Bundesgerichts vom 2. Dezember 2019 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Versicherte schloss als Inhaberin des im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmens “C. … weiterlesen