5A.40/2007: Rechtsschutzinteresse bei Insolvenzerklärung: SchKG 230 (amtl. Publ.)

Nach der Recht­sprechung des BGer beste­ht auch im Ver­fahren der Insol­ven­z­erk­lärung i.S.v. SchKG 191 ein Anspruch auf unent­geltliche Recht­spflege, solange der Schuld­ner bedürftig und sein Rechts­begehren nicht aus­sicht­s­los ist.  Wie das BGer im vor­liegen­den (zur amtl. Publ. bes­timmten) Urteil entsch­ied, fehlt das Rechtss­chutz­in­ter­esse an einem Antrag nach SchKG 191, wenn der Konkurs man­gels Aktiv­en (SchKG 230) … weit­er­lesen

5A.134/2007: Arrest als vorsorgliche Massnahme (amtl. Publ.)

Ein Arrest ist eine (super-)provisorische (Sicherungs-)Massnahme und als solche durch das BGer nur mit beschränk­ter Kog­ni­tion über­prüf­bar (BGG 98). Die Rechtsab­wen­dung erfol­gt nicht vom Amtes wegen, son­dern nur auf entsprechende Rüge hin (BGG 106). Die von Vis­ch­er Recht­san­wälte betriebene Seite www.arrestpraxis.ch führt neben diesem Entscheid eine Rei­he weit­er­er Entschei­de zum Arrestrecht auf. Vgl. dazu auch den … weit­er­lesen

5C.20/2007: Zusatzversicherung (amtl. Publ.)

Ausle­gung der AVB eines Ver­sicher­ers im Bere­ich der dem VVG unter­ste­hen­den Zusatzver­sicherung nach Ver­trauen­sprinzip und der Unklarheits- und Ungewöhn­lichkeit­sregel. Die Klausel, wonach die Kosten für die Behand­lung in einem Spi­tal in der ganzen CH getra­gen wer­den, muss so ver­standen wer­den, dass sie nur für Kranken­häuser gelte, mit denen ein Tar­ifver­trag gemäss den gle­ichen AVB beste­he. … weit­er­lesen

9C.43/2007: Selbstbehandlung eines Arztes (amtl. Publ.)

Ein Arzt, der sich selb­st behan­delt (hier: Lyme-Bor­re­liose infolge eines Zeck­en­biss­es), hat keinen Anspruch auf Kosten­er­stat­tung durch den oblig­a­torischen Kranken­ver­sicher­er. Weil der Leis­tungser­bringer und der Patient hier iden­tisch sind, kann kein Ver­trag zwis­chen ihnen entste­hen. Damit entste­ht auch kein Anspruch auf eine Vergü­tung (KVG 42 I: Sys­tem des tiers garant bzw. tiers payant).

U 148/06 : Keine Bindung der IV-Stelle an die Invaliditätsbemessung der UV (amtl. Publ.)

Verkehrsun­fall. Leis­tun­gen der IV, später Leis­tun­gen des Unfal­lver­sicher­ers; Ein­sprache der IV-Stelle gegen den UV-Rente­­nentscheid. Die IV-Stelle ist nach diesem Entscheid nach ATSG 49 IV zur Ein­sprache ent­ge­gen der Vorin­stanz nicht legit­imiert: Sie ist durch die UV-Ver­fü­­gung nicht „berührt“, weil die Inva­lid­itätss­chätzung durch die UV für die IV nicht bindend ist (im umgekehrten Fall: BGE 121 … weit­er­lesen