5A.40/2007: Rechtsschutzinteresse bei Insolvenzerklärung: SchKG 230 (amtl. Publ.)
Nach der Rechtsprechung des BGer besteht auch im Verfahren der Insolvenzerklärung i.S.v. SchKG 191 ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, solange der Schuldner bedürftig und sein Rechtsbegehren nicht aussichtslos ist. Wie das BGer im vorliegenden (zur amtl. Publ. bestimmten) Urteil entschied, fehlt das Rechtsschutzinteresse an einem Antrag nach SchKG 191, wenn der Konkurs mangels Aktiven (SchKG 230) … weiterlesen