B‑7346/2009: “MUROLINO/MURINO” verwechselbar; Warengleichartigkeit
Das BVerwGer hält die Wortmarken “Murino” und “Murolino” für verwechselbar iSv MSchG 3 I c. Zwischen “Klasse 19: Wärmedämmende, tragende Bauelemente (nicht aus Metall)” und “Klasse 19: Baumaterialien, nicht aus Metall, insbesondere Ziegelsteine” besteht Warengleichartigkeit, so dass die Verwechslungsgefahr nach einem strengen Massstab zu prüfen ist. “Murolino” wird durch die Verkehrskreise zwar als “Mäuerchen” verstanden und … weiterlesen