Bundesgericht (Lotteriegesetze): Pokerturniere der Variante ‚Texas Hold’em” sind Glücksspiele
Seit 2007 vertrat die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) die Auffassung, Pokerturniere der Variante ‚Texas Hold’em” könnten unter bestimmten Voraussetzungen Geschicklichkeitsspiele darstellen (siehe hier und hier). Die Organisation solcher Pokerturniere wurde dadurch vorbehältlich des kantonalen Rechts ausserhalb von Spielbanken zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juni 2009 in einem Pilotfall die Auffassung der ESBK gestützt. … weiterlesen