2A.496/2006: “Raclette” nicht als Ursprungsbezeichnung geschützt
Wie der Presse bereits zu entnehmen war (zB hier), hat es das BGer abgelehnt, die Bezeichnung “Raclette” als Ursprungsbezeichnung (“appellation d’origine protégée” bzw. “controlée”) nach LWG 16 und der GUB/GGA-Verordnung zu schützen. Da der Begriff “Raclette” nicht ein Produkt bezeichnet — sondern ein Gericht -, erfüllt er die Voraussetzungen von Art. 2 der GUB/GGA-Verordnung nicht.