2C_355/2007: Gehörsanspruch bei einer Nachprüfung der Zollbehörden
Nach einer zollfreien Präferenzabfertigung und dem späteren Widerruf eines Ursprungszeugnisses forderte die Zollverwaltung Einfuhrzoll nach. Die Nachforderung war nicht verjährt, doch war das BVerwGer als Vorinstanz der Ansicht, es sei verwirkt, weil weil die Zollbehörden dem Importeur das rechtliche Gehör verweigert und ihn zu spät über das Verfahren orientiert hätten und weil der späte Nachbezug dem Grundsatz der Rechtssicherheit widerspreche.…