EFD: Bericht über Schliessfächer und deren Missbrauchsrisiken für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

…2014 drei par­la­men­tarische Vorstösse zum The­ma Schliess­fäch­er in Verbindung mit Geld­wäscherei und unver­s­teuerten Ver­mö­genswerten ein­gere­icht. Der Bericht des EFD enthält nun eine Typolo­gie der gängi­gen Schliess­facharten im Banken- und Nicht­banken­bere­ich sowie eine juris­tis­che Analyse unter den Gesicht­spunk­ten der Geld­wäscherei und der Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung. Der Bericht kommt zum Schluss, ins­ge­samt sei die bere­its beste­hende Reg­ulierung aus­re­ichend.  Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Medi­en­mit­teilung EFD.…

FINMA: Protokollierungspflichten bei kollektiven Kapitalanlagen / SBVg-Richtlinien als Mindesstandard anerkannt

…Bedürfnisse ihrer Kun­den sowie die Gründe für eine Empfehlung für den Erwerb ein­er kollek­tiv­en Kap­i­ta­lan­lage schriftlich festzuhal­ten. Das Pro­tokoll ist anschliessend dem Kun­den zu übergeben. Form und Inhalt des Pro­tokolls ist auf dem Wege der Selb­streg­ulierung zu regeln (Art. 34a KKV).  Die FINMA hat nun die entsprechen­den Richtlin­ien der Schweiz­erischen Bankiervere­ini­gung als auf­sicht­srechtlichen Min­dest­stan­dard anerkan­nt. Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.…

FINMA: Strategische Ziele 2017 bis 2020

Die FINMA hat ihre strate­gis­chen Ziele für die näch­sten drei Jahre bekan­nt­gegeben. Fol­gende sieben Ziele ste­hen im Forder­grund: starke Kap­i­tal­isierung von Banken und Ver­sicherun­gen Förderung eines inte­gren Geschäftsver­hal­tens, ins­beson­dere bezüglich Bekämp­fung von Geld­wäscherei Entschär­fung des Too-big-to-Fail-Prob­lems durch Not­fallpläne und Res­o­lu­tion-Strate­gien Schutz von Gläu­bigern und Ver­sicherten im Finanz­markt Schaf­fung geeigneter Rah­menbe­din­gun­gen für inno­v­a­tive Geschäftsmod­elle Prinzip­i­en­basierte Reg­ulierung, soweit möglich aber äquiv­a­lent zu…

EBK: Performance Fee und Bezeichnung Kollektive Kapitalanlagen

Die EBK gibt ihren Entscheid betr­e­f­fend die “Per­for­mance Fee” und den Entwurf des Rund­schreibens betr­e­f­fend die Beze­ich­nung von kollek­tiv­en Kap­i­ta­lan­la­gen in die Anhörung. Aus dem Erläuterungs­bericht: “Die Eidg. Bankenkom­mis­sion (EBK) beab­sichtigt, in Zukun­ft auf die Reg­ulierung der „Per­for­mance Fee“ zu verzicht­en. Die Mark­t­teil­nehmer sollen kün­ftig über die Kri­te­rien entschei­den, wann und unter welchen Voraus­set­zun­gen eine erfol­gsab­hängige Kom­mis­sion erhoben wird. Die…

5A_202/2012: Ausschluss aus einer GwG-SRO; umfassende Vereinsautonomie der SRO

…erk­lärt hat­te. Prax­is­gemäss bejaht das BGer ein solch­es Inter­esse an der Über­prü­fung des Auss­chlusses trotz Aus­tritts, wenn der Vere­in das Auss­chlussver­fahren nicht als gegen­stand­s­los abschreibt, son­dern den Auss­chlussentscheid aufrechter­hält und wenn der AUs­geschlossene vor BGer das aktuelle und prak­tis­che Inter­esse an der Beschw­erde­führung dar­legt. Hier hat­te der Ver­mö­gensver­wal­ter vorge­bracht, der Auss­chluss habe neg­a­tive Auswirkun­gen auf seine Rep­u­ta­tion, u.a. weil Banken…

FINMA / Basel III: Anhörung zu Rundschreiben “Leverage Ratio” und “Offenlegung”

Im Zuge der Umset­zung des inter­na­tionalen Bankenstan­dards “Basel III” eröffnet die FINMA die Anhörung zu fol­gen­den zwei Rund­schreiben: Rund­schreiben “Lever­age Ratio” (Berech­nung der ungewichteten Eigen­mit­telquote) Rund­schreiben “Offen­le­gung” (Offen­le­gungspflicht­en betr­e­f­fend Eigen­mit­tel und Liq­uid­ität) Die Anhörung für die bei­den Rund­schreiben dauert bis 31. August 2014. Für aus­führlichere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.…

FINMA schliesst Untersuchung in Sachen Sulzer ab

…die Ever­est Beteili­gungs GmbH über­raschend eine Beteili­gung von über 31 Prozent an der Sulz­er AG offen­legte. Mit Ver­fü­gung im Jan­u­ar 2009 stellte die FINMA fest, dass die hin­ter der Ever­est ste­hen­den Inve­storen geset­zliche Offen­le­gungspflicht­en ver­let­zt hat­ten.  In ihrer Medi­en­mit­teilung zieht die FINMA sowohl ein generelles Faz­it für Banken und Effek­ten­händler in der Schweiz, als auch für Inve­storen. Zur Medi­en­mit­teilung der FINMA

A‑6503/2010: BVGer zum Begriff “beneficial owner”

USA-CH 10). Von beson­derem Inter­esse ist dieses Urteil, weil sich das BVGer darin aus­führlich mit dem Begriff des “ben­e­fi­cial own­er” auseinan­der­set­zt. Da der Aus­druck “ben­e­fi­cial­ly owned” im Staatsver­trag USA-CH 10 zwar ver­wen­det, aber nicht definiert wird, greift das BVGer für die Begriffs­bes­tim­mung u.a. auf das DBA USA-CH 96 zurück, wo der Wort­laut eben­falls ver­wen­det wird. Allerd­ings sei bei der Auslegung…